Auf Grund von Wartungsarbeiten auf Seiten der ASFINAG bis inkl. 13.5.2024 können eRechnungen erst danach wieder an die ASFINAG übermittelt werden.
Auftragsreferenz der anderen Rechnungsempfänger
Die Auftragsreferenz ist die technische Rechnungsadresse und daher ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens e-Rechnung.gv.at. Mit der Auftragsreferenz werden die Zuordnung zum richtigen Empfänger und die Verarbeitung der einlangenden e-Rechnung im Auftraggeber-System gesteuert.
Die Auftragsreferenz wird ausschließlich von der beauftragenden Stelle bekanntgegeben (der e-Rechnung.gv.at-Support sowie die USP-Hotline können dazu keine Auskunft geben) und kann sich wie folgt zusammensetzen:
- Zumindest 3stelliger alphanumerischer Wert, z.B.
Z0/
(Empfängeridentifikation)- Der Schrägstrich am Ende ist verpflichtend und muss immer angegeben werden.
- Bei den Rechnungspositionen müssen keine Bestellpositionsnummern angegeben werden
- Die automatische Zuordnung der e-Rechnung zum Empfänger erfolgt mittels dieses Wertes
- Zumindest 3stelliger Wert mit zusätzlicher interner Referenz, z.B.
Z0/interne Referenz
(Empfängeridentifikation/interne Referenz)- Die Empfängeridentifikation und die interne Referenz sind unbedingt durch einen Schrägstrich ("/") ohne Leerzeichen zu trennen
- Die interne Referenz kann z.B. eine Aktenzahl, eine Vertragsnummer aber auch eine Bestellnummer sein
- Bei den Rechnungspositionen müssen keine Bestellpositionsnummern angegeben werden
- Die automatische Zuordnung der e-Rechnung zum Empfänger erfolgt mittels der Empfängeridentifikation
- Die interne Referenz dient dem Sachbearbeiter der beauftragenden Stelle für die Zuordnung der e-Rechnung zur Beauftragung. Diese darf eine Länge von 50 Zeichen nicht überschreiten.
Hinweis: für Länder, Städte und Gemeinden wird die Verwendung des Verwaltungskennzeichens (VKZ) als Empfängeridentifikation empfohlen.