Bestätigung der Einbringung
Technische Prüfung
Bei der Einbringung werden bestimmte technische Kriterien (z. B. Dateiformat, Pflichtfelder etc.) geprüft.
Bei positivem Prüfergebnis wird für im Onlineformular erfasste bzw. hochgeladene Rechnungen ein Registrierungsnachweis angezeigt, bei Verwendung der Webservice- bzw. Peppol-Schnittstelle wird eine synchrone positive Antwortnachricht versendet.
Im Fehlerfall wird unmittelbar vom System eine negative Rückmeldung ausgegeben. Die e-Rechnung gilt im Fehlerfall als nicht eingebracht und es wird keine E-Mail versendet bzw. kein Webservice-Callback aufgerufen.
Inhaltliche Prüfung
Nach positiver technischer Prüfung werden vom Empfängersystem weitere Bedingungen (z. B. Richtigkeit der Referenzdaten zur Bestellung und zum Rechnungsempfänger) geprüft.
Von einer inhaltlich korrekten e-Rechnung wird eine PDF-Darstellung erzeugt und an die angegebene empfangende Stelle weitergeleitet. Der Rechnungssteller wird mittels E-Mail bzw. Webservice-Callback, mit dem PDF der Rechnung im Anhang, über die erfolgreiche Annahme verständigt.
Sollte die inhaltliche Prüfung Fehler aufzeigen, wird der Rechnungsleger mittels E-Mail bzw. Webservice-Callback über die Ursachen verständigt. Die Rechnung gilt in diesem Fall als nicht eingebracht und es wird kein PDF versendet.
Berechnung der Fälligkeit
Der Zeitpunkt des Rechnungseingangs wird mit einem elektronisch erzeugten Eingangsstempel protokolliert und auf dem PDF-Dokument ausgewiesen. Dieser gilt als Basisdatum für die Berechnung der Zahlungsfrist aufgrund der angegebenen Zahlungskonditionen.
Fragen im Zusammenhang mit eingebrachten e-Rechnungen sind direkt mit der Auftrag gebenden Stelle zu klären.