Hinweis: In der Zeit zwischen 26.04.2025, 07:00 Uhr und 27.04.2025, 20:00 Uhr kann es zu kurzfristigen Ausfällen kommen.
FAQs für Bund
Wann muss eine UID-Nummer angeführt werden?
Die Angabe der UID-Nummer des Lieferanten ist ab einem Rechnungsbetrag von € 400.- erforderlich. Ab einem Betrag von € 10.000.- muss zusätzlich die UID-Nummer des Rechnungsempfängers angegeben werden.