Formulareinbringung
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, selbst e-Rechnungen zu erzeugen oder nur selten Rechnungen an Stellen der öffentlichen Verwaltung legen, können Sie ihre Rechnungen über das online bereitgestellte Rechnungsformular einbringen.
Nach der Erfassung einer Rechnung im Formular besteht die Möglichkeit die Rechnungsdaten als Vorlagedatei zu speichern. Eine Vorlagedatei kann bei der Erstellung einer weiteren Rechnung im Formular geladen werden. Mit den Daten werden im Rechnungsformular die entsprechenden Felder bereits vorbelegt und müssen daher nicht mehr erfasst, können aber geändert werden. Die Felder "Rechnungsnummer" und "Lieferdatum/Leistungszeitraum" werden nicht automatisiert übernommen und müssen bei jeder Rechnung neu erfasst werden.
Von einer technisch und inhaltlich korrekten e-Rechnung wird eine PDF-Darstellung erzeugt und an die angegebene empfangende Stelle weitergeleitet. In einer E-Mail, mit dem PDF der Rechnung im Anhang, werden Sie über die erfolgreiche Annahme verständigt.
Sollte die inhaltliche Prüfung Fehler aufzeigen, werden Sie mittels E-Mail über die Ursachen verständigt. Die Rechnung gilt in diesem Fall als nicht eingebracht und es wird kein PDF versendet. Es ist daher wichtig, besonderes Augenmerk auf das Ausfüllen des Formulars und auf die korrekte Schreibweise Ihrer Kontaktdaten zu legen.
Im Formular sind die mit * gekennzeichneten Felder verpflichtend auszufüllen.
Hinweis: Sie können das Rechnungsformular auf https://test.erechnung.gv.at auch ohne vorherige Anmeldung am Unternehmensservice Portal ausprobieren. Im Testformular erfasste Rechnungen werden nicht weiter bearbeitet und daher nicht bezahlt!