Ausländische Vertragspartner (Bund)
Laut §5 (3) IKTKonG sind ausländische Vertragspartner von Bundesdienststellen nur nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zur Ausstellung und Übermittlung von e-Rechnungen verpflichtet. Papierrechnungen werden daher auch weiterhin akzeptiert. Um ausländischen Vertragspartnern dennoch einen Zugang zu e-Rechnung.gv.at zu ermöglichen, wurde eine Anbindung an Peppol geschaffen, über die e-Rechnungen im Format Peppol-UBL eingebracht werden können.
Ein ausländischer Vertragspartner mit einer Betriebsstätte im Inland gilt als inländischer Vertragspartner und fällt daher unter die e-Rechnungs-Pflicht.